Gibt man in die Suchleiste von Googles allmächtiger Suchmaschine die Worte „Google vergisst“ ein ergänzt die automatische Vervollständigung an oberster Stelle das Wörtchen NIE. Ob Google sich mit dieser Aussage wohl selbst auf die Schippe nehmen möchte ist eigentlich völlig egal. Fakt ist das alle von Google jemals indizierten Infos, News und die dazugehörigen Links für immer und ewig in den Rechenzentren der Datenkrake gespeichert bleiben. Wer schon einmal selbst versucht hat einen Eintrag oder ein Bild löschen zu lassen wird wissen wie schwierig bis unmöglich dieses Unterfangen.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes und dem wie ich es nenne Recht auf Vergessenwerden im Netz könnte sich diese Situation nun grundlegend zu Gunsten der User ändern. Dem Urteil liegt eine Klage des Spaniers Mario Costeja Gonzalez zugrunde weil Googles Suchmaschine bei der Eingabe seines Namens ein für Ihn negativen Bericht ausgibt. Dieser datiert aus dem Jahre 1998 und zeigt den Eintrag einer katalanischen Tageszeitung in Bezug auf die Pfändung seines Hauses. Nach mittlerweile 16 Jahren verdient dieser Abschnitt für den Kläger keine Erwähnung mehr und lässt ihn darüberhinaus in einem schlechten Licht erscheinen. Das spanische Gericht gab Gonzalez Recht, überwies den Fall aber zur grundsätzlichen Klärung an den Europäischen Gerichtshof, der das vorherige Urteil nun bestätigte.
In der Urteilsbegründung bezieht sich das Gericht auf die EU-Datenschutzrichtlinie in der Mindeststandards für den Datenschutz sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt sind. Bis zu diesem Urteil war lange Zeit unklar ob auch Suchmaschinen Daten verarbeiten würden. Sowohl Google als auch der Betreiber von Bing Microsoft haben stets darauf verwiesen das man nur auf bereits verfügbare Daten verweisen würde.
Der EuGH ist nun aber der Ansicht das auch Suchmaschinenbetreiber für die Datenverabeitung verantwortlich sind. Als Beispiel wird die Eingabe eines Namens in die Suchmaschine angegeben, die ein mehr oder weniger umfangreiches Profil zu Tage fördert. Dieser Umstand würde einen Eingriff in die Personenrechte darstellen und die Ergebnisse seien damit eindeutig eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Somit habe
Google selbst teilte nach der Urteilsverkündung mit, dass dies ein sehr enttäuschendes Urteil für Suchmaschinenbetreiber aber auch Online-Verleger darstelle. Im Verfahren hat man stets damit argumentiert, dass man gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie keine Verantwortung dafür trage, dass personenbezogene Daten auf den jeweiligen Webseiten verarbeitet werden.
Ob das Urteil nun zu einer Flut von Löschanfragen sensibler persönlicher Daten bzw. generell personenbezogener Daten führen wird bleibt abzuwarten. Für den auf IT& Internet Recht spezialisierten Rechtsanwalt Thomas Stadler habe das Urteil auf jeden Fall das Potenzial die Funktionsfähigkeit von Suchwerkzeugen erheblich einzuschränken.
Die Entscheidung ist deshalb problematisch, weil sie zu weitreichenden Löschpflichten von Google führen wird und damit auch dazu, dass Google künftig mit einer Flut von entsprechenden Löschungsaufforderungen zu rechnen hat. Das Urteil hat das Potential, die Funktionsfähigkeit von Suchwerkzeugen erheblich einzuschränken und damit auch die Auffindbarkeit von Inhalten im Netz zu beeinträchtigen.
In seinem Kommentar zum Urteil führt Stadler noch einen weiteren Punkt des EuGH auf der nicht unerwähnt bleiben sollte:
Der EuGH spricht davon, dass Informationen erst durch Google einer allgemeinen Öffentlichkeit (“general public”) zugänglich gemacht werden, was bedeutet, dass sie ohne Google nur einer eingeschränkten Öffentlichkeit zugänglich sind. Google kann danach selbst bei Inhalten, die im Netz rechtmäßig veröffentlicht wurden, nicht länger davon ausgehen, dass auch die Indizierung für die Googlesuche stets rechtmäßig ist.
Ein wirklich steifer Wind der Google da ins Gesicht bläst und dessen Auswirkungen wir wohl erst ganz langsam und dann immer heftiger zu spüren bekommen werden. Die Frage was möchte ich über mich preisgeben und was lieber löschen lassen kann in Zukunft zu einem völlig falschen Bild bei der Suche nach Personen führen. Persönlich weiß ich noch nicht so recht was ich von dem Urteil halten soll, vielleicht auch weil ich aktuell nichts löschenswertes über mich auf dem Schirm habe und die Suchmaschinen gerne alles über mich ausspucken dürfen was sie finden können. Was haltet ihr von dem Urteil und gäbe es Dinge, die ihr im Netz gerne löschen lassen würdet? Ich warte gespannt auf eure Kommentare!
Das eigentliche Problem, nämlich wie Daten überhaupt ins Netz kommen und wie sie auf wessen Verantwortung und Kosten (!!) zu löschen sind, wurde leider gar nicht angesprochen.
Man macht hier den Überbringer der Botschaft verantwortlich, anstelle sich um Regelungen gegen diejenigen zu bekümmern, die die Daten sammeln und ablegen, teilweise sogar rechtlich dazu gezwungen (wie in diesem Falle einer Grundschuld)…
Da hast Du natürlich vollkommen Recht, aber ich glaube das dieses Thema sowieso hoch komplex ist, als das man es so einfach be“Urteilen“ und dann als erledigt ablegen kann.
Ich glaube vielmehr das sich in Einzelfällen noch eine ganze Menge niedriger Rechtsinstanzen dem Thema widmen müssen und am Ende wieder mal nur die Anwälte zu den „wahren“ Gewinnern gehören!
Hier ein sehr guter Kommentar eines Piraten – bei ACTA:
http://www.carta.info/72690/google-urteil-sperren-statt-loeschen/
Danke…!